Angebot oder Kostenvoranschlag?

Zwei Wörter, zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen — und die meisten Betriebe benutzen sie synonym. Was im Streitfall wirklich zählt.

NINO-Ratgeber · Stand 25. September 2026

Der Unterschied in einem Satz

Ein Angebot bindet dich: Nimmt der Kunde es an, ist der Vertrag zu diesem Preis geschlossen. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung und im Zweifel unverbindlich. Beide Wörter stehen täglich auf denselben Dokumenten — und erst wenn die Schlussrechnung höher ausfällt, merkt jemand, dass es einen Unterschied macht.

Praktisch heißt das: Wer «Angebot» schreibt und einen Festpreis meint, hat alles richtig gemacht. Wer «Angebot» schreibt und eigentlich geschätzt hat, hat sich auf eine Zahl festgelegt, die er beim alten Bad nicht halten kann.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regeln ändern sich jährlich: Kläre deinen Fall mit deinem Steuerberater, der Handwerkskammer oder der IHK.

Wann du was benutzt

Angebot — wenn du den Umfang kennst

Austausch einer Armatur, Montage einer bekannten Anlage, Arbeiten im Neubau. Du hast alles gesehen, das Material steht fest, die Stunden sind kalkulierbar. Dann ist der Festpreis dein Verkaufsargument: Der Kunde weiß, woran er ist, und du bekommst den Auftrag gegen den, der «ab ca.» schreibt.

Kostenvoranschlag — wenn du hinter die Wand musst

Altbausanierung, Leitungen unbekannten Alters, Fehlersuche. Du kannst den Aufwand erst beim Öffnen beurteilen. Dann ist die Schätzung ehrlich — vorausgesetzt, du nennst sie auch so und schreibst dazu, was sie noch nicht enthält.

Was auf das Dokument gehört

Das Wort selbst, deutlich und oben. Dazu bei einem Angebot eine Bindefrist, bei einem Kostenvoranschlag der Hinweis, dass es sich um eine Schätzung handelt und welche Positionen sich nach dem Öffnen ändern können. Ein Satz, der im Ernstfall die ganze Diskussion entscheidet.

Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten?

Im Zweifel nicht. § 632 Abs. 3 BGB stellt klar, dass ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist, und die Handwerkskammern weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vergütung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verlangt werden kann — eine Klausel in den AGB genügt dafür nicht.

Das ist keine Kleinigkeit für Betriebe, die eine halbe Stunde Anfahrt und eine Stunde Aufmaß investieren, bevor überhaupt klar ist, ob es einen Auftrag gibt. Wer den Aufwand berechnen will, muss es vorher sagen — am Telefon, bei der Terminvereinbarung, und nicht erst in der Rechnung. Üblich und akzeptiert ist die Abrede, dass die Gebühr bei Auftragserteilung verrechnet wird.

Wenn es teurer wird: § 650 BGB

Die Vorschrift, die im Streitfall zitiert wird. Wird ein dem Vertrag zugrunde gelegter Kostenanschlag wesentlich überschritten, darf der Kunde kündigen — und du musst die Überschreitung unverzüglich anzeigen, sobald sie sich abzeichnet.

Was «wesentlich» bedeutet, sagt das Gesetz nicht. Die Handwerkskammer Rhein-Main nennt als Richtwert der Rechtsprechung Überschreitungen von etwa 15 bis 20 %, in Ausnahmefällen bis zu 25 %. Das ist eine Orientierung aus Gerichtsentscheidungen, keine feste Grenze, und kein Betrieb sollte darauf bauen: Der sichere Weg ist der Anruf von der Baustelle, bevor die Mehrarbeit anfängt.

Praktisch läuft es fast immer gleich: Die Leitung bricht beim Lösen, es sind zwei Stunden mehr und ein Teil, das nicht geplant war. Wer in diesem Moment anruft, bekommt in der Regel ein Ja und schreibt es kurz auf. Wer erst in der Schlussrechnung davon erzählt, diskutiert über Geld, das er schon ausgegeben hat.

Was du heute ändern kannst

Nimm dein letztes Dokument und prüfe drei Zeilen. Steht oben das Wort, das du wirklich meinst? Steht bei einem Angebot eine Bindefrist, bei einer Schätzung der Hinweis darauf? Und steht irgendwo, was passiert, wenn hinter der Wand etwas anderes zum Vorschein kommt?

Drei Zeilen, die nichts kosten und im Zweifel den Unterschied machen zwischen einer Nachtragsposition und einem verlorenen Nachmittag. Mit NINO schreibst du beides vom Handy aus, mit deinem Logo im PDF und direkt per WhatsApp an den Kunden.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Grundsätzlich nicht. Ein Angebot bindet dich, sobald der Kunde es annimmt; ein Kostenvoranschlag ist nach Auffassung der Handwerkskammern im Zweifel unverbindlich — es sei denn, ihr habt ihn ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Schreib deshalb immer dazu, was das Dokument sein soll.

Darf ich den Kostenvoranschlag berechnen?

Nur wenn es vorher vereinbart ist. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten, und eine Klausel in den AGB reicht dafür nicht. Wenn der Aufwand groß ist, sprich den Kunden vor dem Termin darauf an.

Wie weit darf die Rechnung darüber liegen?

Das Gesetz nennt keine Grenze. Die Handwerkskammer Rhein-Main nennt als Richtwert der Rechtsprechung etwa 15 bis 20 %, in Ausnahmefällen bis zu 25 % — eine Orientierung, kein Freibrief. Entscheidend ist § 650 BGB: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du sie dem Kunden unverzüglich anzeigen.

Was passiert, wenn ich nichts sage?

Der Kunde darf den Vertrag kündigen, wenn der Kostenanschlag wesentlich überschritten wird — und wer die Überschreitung verschweigt, bleibt in der Regel auf ihr sitzen. Ein Anruf von der Baustelle aus kostet nichts, eine verschwiegene Mehrarbeit die Marge.

Das Ganze in unter einer Minute

NINO ist ein Werkzeug für selbstständige Handwerksbetriebe: Das Angebot entsteht vor Ort, der Kunde bekommt ein sauberes PDF über WhatsApp, und Kunden, Termine und Dokumente liegen an einer Stelle. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.

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