Rechnung schreiben: was drauf muss und wann

Die Pflichtangaben, die Umsatzsteuer, die Fehler, die zu Nachfragen führen — und was NINO dabei übernimmt und was nicht.

NINO-Ratgeber · Stand 25. September 2026

Vier Dokumente, vier Zeitpunkte

Das Angebot schlägt Leistung und Preis vor. Es verpflichtet zu nichts und belegt steuerlich nichts.

Die Proforma hält das Vereinbarte fest und dient häufig der Hausverwaltung oder dem Kunden als Grundlage für die Zahlung. Trotz der Ähnlichkeit kein steuerliches Dokument.

Die Rechnung belegt den Umsatz, mit Pflichtangaben und fortlaufender Nummer.

Die Quittung belegt den Zahlungseingang und ersetzt die Rechnung nicht.

Die Verwechslung ist teuer: Wer eine Proforma schickt und meint, er habe abgerechnet, hat den Umsatz nicht erfasst.

Was drauf muss

Fortlaufende Nummer und Datum. Ohne Lücken, ohne Doppelungen.

Deine Daten. Vollständiger Name oder Firma, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.

Die Daten des Kunden. Vollständiger Name und Anschrift.

Leistung und Zeitpunkt. Menge und Art der Leistung, und wann sie erbracht wurde.

Die Beträge. Entgelt netto, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag.

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und schreibst stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG auf die Rechnung. Umsatzsteuer trotzdem auszuweisen ist kein Formfehler: Du schuldest den ausgewiesenen Betrag.

Fehler, die Geld kosten

Eine Nummer überspringen. Lücken in der Nummernfolge fallen sofort auf.

Unvollständige Kundendaten. Der gewerbliche Kunde kann die Rechnung nicht verbuchen und schickt sie zurück.

Umsatzsteuer als Kleinunternehmer ausweisen. Der teuerste Tippfehler im Handwerk.

Den Leistungszeitpunkt weglassen. Pflichtangabe, und die am häufigsten vergessene.

«Diverse Arbeiten» schreiben. Verliert die Diskussion mit dem Kunden und die mit dem Finanzamt gleichermaßen.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regeln ändern sich jährlich: Kläre deinen Fall mit deinem Steuerberater, der Handwerkskammer oder der IHK.

Wo NINO hilft — und wo nicht

Ja: Angebote und Proformas als PDF, über WhatsApp verschickt, mit Kunden, Terminen und Historie an einer Stelle. Das ist der Teil, der über den Auftrag entscheidet.

Nein: NINO schreibt keine Rechnungen, meldet nichts an und ersetzt keinen Steuerberater. Dafür bleibt deine gewohnte Software zuständig — und damit betrifft dich auch die E-Rechnungspflicht dort, nicht hier.

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung?

Vollständiger Name und Anschrift von dir und dem Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt netto, der Steuersatz und der Steuerbetrag.

Was ändert sich bei Kleinunternehmern?

Du weist keine Umsatzsteuer aus und nennst stattdessen den Grund der Steuerbefreiung nach §19 UStG auf der Rechnung. Umsatzsteuer trotzdem auszuweisen ist ein teurer Fehler: Du schuldest sie dann.

Gilt ein Angebot als Rechnung?

Nein. Angebot und Proforma sind keine steuerlichen Dokumente. Nur die Rechnung belegt den Umsatz.

Was ist mit der E-Rechnung?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung kommt schrittweise. Welche Frist für deinen Betrieb gilt, klärst du bei deinem Steuerberater oder deiner IHK — die Termine wurden mehrfach angepasst, und veraltete Angaben kursieren reichlich.

Das Ganze in unter einer Minute

NINO ist ein Werkzeug für selbstständige Handwerksbetriebe: Das Angebot entsteht vor Ort, der Kunde bekommt ein sauberes PDF über WhatsApp, und Kunden, Termine und Dokumente liegen an einer Stelle. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.

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