Kleinunternehmerregelung: die Grenzen und die Falle

25.000 € und 100.000 € — was die beiden Zahlen bedeuten, und warum die zweite seit 2025 sofort zuschnappt.

NINO-Ratgeber · Stand 25. September 2026

Die beiden Zahlen

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt dir, keine Umsatzsteuer auszuweisen und keine Voranmeldung abzugeben. Seit 2025 hängt sie an zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen:

Vorjahr

Höchstens 25.000 € Gesamtumsatz.

Laufendes Jahr

Höchstens 100.000 € Umsatz.

Die Falle: die Überschreitung wirkt sofort

Das ist die wichtigste Änderung, und sie wird regelmäßig übersehen. Früher galt eine Prognose für das gesamte Jahr. Seit 2025 fällst du bei Überschreiten der 100.000 € sofort aus der Regelung — mitten im laufenden Jahr. Der Umsatz, der die Grenze reißt, ist bereits nicht mehr steuerfrei.

Im Handwerk ist das keine theoretische Gefahr: Ein einziger größerer Auftrag im Herbst kann eine gut laufende Ein-Mann-Firma über die Grenze heben. Wer dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben hat, muss sie aus eigener Tasche nachzahlen oder mühsam korrigieren.

Die praktische Konsequenz: Den laufenden Umsatz im Blick behalten, nicht erst beim Jahresabschluss. Wer seine Angebote und Aufträge sauber erfasst, sieht die Grenze kommen.

Lohnt sie sich im Handwerk?

Bei Privatkunden wirkt der Preis ohne Umsatzsteuer schlicht niedriger, und das ist ein echter Vorteil im Wettbewerb.

Bei gewerblichen Kunden bringt sie nichts: Die ziehen die Vorsteuer ohnehin ab, für sie ist dein Nettopreis entscheidend.

Und der Haken: Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug. Material, Werkzeug, Fahrzeug, Maschinen — überall zahlst du die Umsatzsteuer mit und bekommst sie nicht zurück. Im Handwerk, wo der Materialanteil hoch ist, kippt diese Rechnung schneller als in einem reinen Dienstleistungsberuf.

Kurz: Wer überwiegend für Privatkunden kleine Aufträge macht, fährt gut damit. Wer Material in Masse einkauft oder für Betriebe arbeitet, rechnet besser nach.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regeln ändern sich jährlich: Kläre deinen Fall mit deinem Steuerberater, der Handwerkskammer oder der IHK.

Was das für deine Dokumente heißt

Als Kleinunternehmer weist du auf Angeboten und Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und nennst den Grund nach §19 UStG. Sobald du in die Regelbesteuerung wechselst, ändert sich jedes Dokument — Netto, Steuersatz, Steuerbetrag.

In NINO stellst du das einmal in den Einstellungen ein, und alle neuen Angebote folgen. Mehr dazu: Rechnung schreiben im Handwerk und selbstständig im Handwerk.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr UND höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?

Die Regelung endet sofort, mitten im laufenden Jahr. Der Umsatz, der die Grenze überschreitet, ist bereits steuerpflichtig — anders als früher, wo eine Prognose für das ganze Jahr galt.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Handwerk?

Bei Privatkunden oft ja, weil deine Preise ohne Umsatzsteuer günstiger wirken. Bei gewerblichen Kunden bringt sie wenig, und du verlierst den Vorsteuerabzug auf Material und Werkzeug — im Handwerk ist das ein erheblicher Posten.

Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, und im Handwerk ist das häufig sinnvoll. Die Bindung an die getroffene Wahl und die Fristen klärst du mit deinem Steuerberater.

Das Ganze in unter einer Minute

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